Bei der Beauftragung von Rechtsanwältin Sandra Baumann gelten – auch für künftige Mandate – ausschließlich folgende Mandatsbedingungen:
1. Vertragspartner
Rechtsanwältin Sandra Baumann ist in Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Rechtsanwältin Sandra Baumann erteilt keinen Rechtsrat zu ausländischem Recht. Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCEB)
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2. Mandat
Durch das Übersenden von Unterlagen (z.B. Email, Telefax oder Post) oder das Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter kommt kein Mandat zustande. Eine Auftragserteilung ist nur dann verbindlich, wenn die Beauftragung durch Rechtsanwältin Sandra Baumann ausdrücklich bestätigt wurde. Andernfalls ist Rechtsanwältin Sandra Baumann nicht zum Tätigwerden, insb. zur Fristenkontrolle und zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, verpflichtet.
Rechtsanwältin Sandra Baumann ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zur Bearbeitung des Auftrags Mitarbeiter_innen, andere Rechtsanwälte_Rechtsanwältinnen und sonstige Dritte beizuziehen. Dadurch ggf. entstehende Zusatzkosten stimmt Rechtsanwältin Sandra Baumann mit Auftraggeber_in ab; sie sind von Auftraggeber_in direkt zu bezahlen.
Rechtsanwältin Sandra Baumann ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch vor Begründung und nach Beendigung eines Mandats. Das gilt nicht, soweit die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftrag eine Offenbarung erfordern (auch z.B. zur Einholung der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers); zur Verteidigung in eigener Sache; und soweit die Berufsordnung der Rechtsanwälte_Rechtsanwältinnen oder andere Rechtsvorschriften eine Offenbarung zulassen.
Rechtsanwältin Sandra Baumann verpflichtet Mitarbeiter_innen und mitwirkende Dritte zur Verschwiegenheit.
Die von Rechtsanwältin Sandra Baumann zu leistende Rechtsberatung bezieht sich ausschließlich auf deutsches Recht und umfasst keine steuerrechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen sind durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt_Fachanwältin für Steuerrecht, Steuerberater_in, Wirtschaftsprüfer_in) auf eigene Veranlassung und Kosten zu klären.
Alle Informationen auf der Internetseite von Sandra Baumann Rechtsanwältin (www.webanwalt24.de) dienen nur der allgemeinen Information. Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht gewährt werden. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.
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3. Mitwirkungspflichten von Auftraggeber_in
Auftraggeber_in wird Rechtsanwältin Sandra Baumann unverzüglich, Anschrift, Telefonnummer und eine Email-Adresse mitteilen, über die Auftraggeber_in zuverlässig und kurzfristig erreichbar ist (auch bei Abwesenheit, z.B. im Urlaub).
Auftraggeber_in wird Rechtsanwältin Sandra Baumann unverzüglich über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Rechtsanwältin Sandra Baumann darf den Angaben von Auftraggeber_in ohne eigene Nachprüfung vertrauen und der Mandatsbearbeitung zugrunde legen. Auftraggeber_in wird die ihm_ihr von Rechtsanwältin Sandra Baumann übermittelten Schreiben und Schriftsatzentwürfe sorgfältig überprüfen, insb. ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben richtig und vollständig sind und auf etwaige Fehler unverzüglich hinweisen. Mit der Freigabe von Schreiben und Schriftsatzentwürfe bestätig Auftraggeber_in deren Richtigkeit.
Auftraggeber_in wird nicht ohne Abstimmung mit Rechtsanwältin Sandra Baumann mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
Rechtsanwältin Sandra Baumann kann das Mandat jederzeit, nicht jedoch zur Unzeit, niederlegen, wenn Auftraggeber_in die vorstehend aufgeführten Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, insb. wenn er_sie Rechtsanwältin Sandra Baumann relevante Informationen vorenthält oder Rechtsanwältin Sandra Baumann unzutreffend informiert. Wenn dadurch das für die Mandatsbearbeitung notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet ist, kann die Niederlegung auch fristlos erfolgen. Auftraggeber_in muss dann selbst dafür sorgen, dass ihm_ihr dadurch keine Nachteile (z.B. durch Fristversäumnisse) entstehen.
Schlägt Rechtsanwältin Sandra Baumann Auftraggeber_in eine Maßnahme vor, insb. die Einlegung oder Nicht-Einlegung eines Rechtsmittels und den Abschluss oder Widerruf eines Vergleichs, und nimmt Auftraggeber_in dazu nicht binnen der mitgeteilten Frist Stellung, so gilt die Zustimmung als erteilt.
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4. Vollmacht
Für das Mandat und alle künftigen Mandate erteilt Auftraggeber_in Sandra Baumann Rechtsanwältin Vollmacht und genehmigt alle bereits vorgenommenen Handlungen. Die Vollmacht umfasst insb. die Befugnis
- Verteidigung und Vertretung und Bußgeldsachen und Strafsachen in allen Instanzen, auch als Nebenkläger. Vertretung gemäß § 411 StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gemäß §§ 233, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Erklärungen und Ladung gem. § 145 a III StPO.
- Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen.
- Entschädigungsanträge nach dem StrEG zu stellen.
- Empfangnahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und zur Verfügung darüber ohne Beschränkung It. § 181 BGB.
- Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.
- Entgegennahme von Zustellungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmittel sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen- auch in Ehesachen.
- Beseitigung des Rechtstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis, sowie Anwaltsvergleich nach § 796 a ZPO
- Vertretung in Güteverhandlungen.
- Vertretung vor den Familiengerichten Gemäß § 78 Absatz 1 Satz 2 ZPO
- Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.
- Alle Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügungen, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren.
- Abgabe und Empfang von Willenserklärungen, Ausspruch von Kündigungen.
- Die Vollmacht erstreckt sich auch auf außergerichtliche Verhandlungen aller Art und auf Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines Rechtsstreits insbesondere zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer (aller Tatbestände Nr. 2400 VV, Vorb. 3 Abs. 3,4 VV) sowie Vereinbarungen in Ehesache Folgesache zu treffen.
- Die Beauftragung erfolgt unabhängig von der Kostenschutzzusage einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung. Mehrere Vollmachten haften als Gesamtschuldner. Sie treten Kostenerstattungsansprüche an die Prozessbevollmächtigten ab. In Arbeitsgerichtssachen: Hinweis auf § 12a ARbGG 1 S: bezüglich Ausschluss der Kostenerstattung im ersten Rechtszug nach Satz 1 ist erfolgt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten in der EDV- Anlage der Bevollmächtigten gespeichert werden.
Auf Anforderung wird Auftraggeber_in unverzüglich die Vollmacht schriftlich bestätigen.
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5. Vergütung und Gebührenhinweis
Die Inanspruchnahme anwaltlichen Rats und anwaltlicher Dienstleistungen kostet Geld und es ist Anwälten untersagt, umsonst oder für ein unangemessen niedriges Honorar tätig zu werden.
Zu Beginn der Zusammenarbeit wird Rechtsanwältin Sandra Baumann mit Auftraggeber_in die voraussichtlich entstehenden Honorare, Gebühren und Kosten durchsprechen und eine Vereinbarung darüber abschließen.
Auf Anfrage wird auch im laufenden Mandat eine Schätzung der weiteren zu erwartenden Vergütungen, Gebühren und sonstigen Kosten mitgeteilt. Vorbehaltlich einer individuellen Vergütungsvereinbarung (§ 4 RVG) wird die anfallende Vergütung nach dem Gegenstandswert berechnet, § 49b Abs. 5 BRAO; bei einem hohen Gegenstandswert entsteht dadurch eine entsprechend hohe Vergütung. Gebühren Dritter (z.B. Gerichte; Sachverständige) und Auslagen kommen hinzu und sind von Auftraggeber_in direkt zu bezahlen bzw. zu erstatten.
Sofern Auftraggeber_in Beratungshilfe, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung etc. oder andere staatliche Kostenübernahme beabsichtigt zu beantragen, ist Rechtsanwältin Sandra Baumann VOR Mandantsannahme darüber zu informieren. Sofern Auftraggeber_in Rechtsanwältin Sandra Baumann nicht vorab darüber in Kenntnis setzt, sind die regulären Gebühren zu entrichten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten.
Auftraggeber_in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Vergütung der Rechtsanwälte nach dem Gegenstandswert richtet.
Auftraggeber_in darf gegen Forderungen von Rechtsanwältin Sandra Baumann nicht eigene Forderungen aufrechnen und Forderungen gegen Rechtsanwältin Sandra Baumann nicht an Dritte abtreten.
Vergütung, Gebühren und Auslagen sind mit ihrer Entstehung fällig. Rechtsanwältin Sandra Baumann kann Vorschuss verlangen und aus dem Auftrag eingehende Geldbeträge mit fälligen Forderungen und Vorschüssen verrechnen. Rechtsanwältin Sandra Baumann kann die Leistungserbringung verweigern, wenn Auftraggeber_in fällige Forderungen oder Vorschüsse nicht fristgerecht bezahlt. Auftraggeber_in muss dann selbst dafür sorgen, dass ihr_ihm dadurch keine Nachteile (z.B. durch Fristversäumnisse) entstehen.
Auftraggeber_in ist bekannt, dass die Einholung der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung sowie die Auskunftserteilung an Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater für die Erstellung von Jahresabschlüssen u.ä. separate Angelegenheiten i.S.v. § 17 RVG darstellen, die gesondert zu vergüten sind. Die Kosten dafür richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
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6. Haftungsbegrenzung und Versicherung
Rechtsanwältin Sandra Baumann haftet für den Inhalt fernmündlicher und persönlicher Gespräche nur bei schriftlicher Bestätigung des Inhalts des Gesprächs durch Rechtsanwältin Sandra Baumann . Die Haftung von Rechtsanwältin Sandra Baumann aus dem mit Auftraggeber_in bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf eine Million Euro (1.000.000 EUR) beschränkt (§ 51a BRAO). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung und für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Rechtsanwältin Sandra Baumann hat eine Berufshaftpflichtversicherung nach §§ 51, 51a BRAO bei der Allianz Versicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall einen Schaden von einer Million Euro (1.000.000 EUR = das Vierfachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR) abdeckt. Sollte aus Sicht von Auftraggeber_in ein über diesen Betrag hinausgehendes Risiko bestehen und abgesichert werden, so muss Auftraggeber_in dies unverzüglich mitteilen. Auf Wunsch und auf Kosten von Auftraggeber_in kann dann eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
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7. Email, Handakten, Datenschutz, Nutzung der Internetseite
Auftraggeber_in ist mit der Kommunikation durch einfache, unverschlüsselte Email einverstanden. Es wird darauf hingewiesen, dass Sicherheit und Vertraulichkeit dann nicht gewährleistet sind. Wenn Auftraggeber_in den Einsatz von Email-Verschlüsselung wünscht, so teilt sie_er dies Rechtsanwältin Sandra Baumann unverzüglich mit. Auf Wunsch werden Dokumente mittels Verschlüsselung über den Server KLEOS Connect ausgetauscht.
Rechtsanwältin Sandra Baumann führt Akten und Handakten i.S.v. § 50 Abs. 1 BRAO ausschließlich elektronisch. Alle Akten werden im Rahmen der Datenschutzbestimmungen für mindestens sechs Jahre nach Beendigung des Auftrags archiviert, § 50 Abs. 1, Abs. 4 BRAO.
Rechtsanwältin Sandra Baumann ist berechtigt, zur Mandatsbearbeitung mitgeteilte oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommene personenbezogenen Daten von Auftraggeber_in elektronisch zu verarbeiten und Mitarbeiter_innen und Dritten, die zur Mandatsbearbeitung beigezogen werden, mitzuteilen und durch diese verarbeiten zu lassen; Auftraggeber_in erteilt dazu ihre_seine gem. § 7 DSGVO jederzeit widerrufliche Zustimmung gem. Art. 6 DSGVO.
Auftraggeber_in kann aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, eine
Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen (Art 18 DSGVO) und der Datenverarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO). Im Fall eines Einschränkungsverlangens, des Widerrufs oder des Widerspruchs wird Rechtsanwältin Sandra Baumann die betroffenen personenbezogenen Daten nicht weiter verarbeiten, es sei denn, die Verarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund eines überwiegenden Interesses an der Geltendmachung oder Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Zudem besteht dann, ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten („Recht auf Vergessen werden“, Art. 17 DSGVO).
Auf Anfrage erteilt Rechtsanwältin Sandra Baumann unverzüglich Auskunft über die zu Auftraggeber_in gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO); berichtigt und ergänzt diese (Art. 16 DSGVO); und gibt diese in strukturierter Form heraus oder übermittelt diese an Dritte (Art. 20 DSGVO).
Rechtsanwältin Sandra Baumann trifft alle zumutbaren Vorkehrungen gegen Datenverlust und unbefugte Zugriffe und passt diese laufend dem Stand der Technik an.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen lässt das Mandat und diese Mandatsbedingungen im Übrigen unberührt. Darüber hinaus gelten die auf der Homepage einsehbaren Datenschutzerklärung, Datenschutzhinweis, Widerrufsbelehrung, Impressum und Vollmacht.